Christlich Demokratische Union Deutschlands | CDU Kreisverband Werra-Meissner
23.04.2010

Umsetzung der Mindestverordnung für Kindertagesstätten

Land übernimmt Kosten - Klarstellung durch Familien- und Finanzministerium

Koepfe/Landau-Portrait.JPG
MdL Dirk Landau ist dankbar für die Klarstellung der Ministerien.

"Nachdem es in den Kommunen im Kreis Irritationen über die Kostenerstattung bei der Umsetzung der Mindestverordnung für Kindertagesstätten gegeben hat, bin ich froh, dass die beiden betroffenen Ministerien jetzt noch einmal klar gestellt haben: Alle Kommunen, die nach der Veröffentlichung der hessischen Mindestverordnung am 30. Dezember 2008 im Hessischen Staatsanzeiger im Vertrauen auf die zum 1. September 2009 in Kraft tretende Regelung das Personal für die Kinderbetreuung aufgestockt hat, bekommen die erhöhten Aufwendungen vom Stichtag des Inkrafttretens an vom Land Hessen erstattet." Das teilt der heimische Landtagsabgeordnete Dirk Landau mit

Mit einer gemeinsamen Presseerklärung reagierten die Pressesprecher des Finanz- und des Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit, Michael Scheerer und Gesa Krüger, in Wiesbaden auf Rückfragen von einzelnen Kommunen und Pressevertretern. "Für solche Kommunen, die im Vertrauen auf die bereits im Staatsanzeiger veröffentliche Verordnung Personal eingestellt haben, gilt ab dem 1. September 2009 selbstverständlich die Erstattungsregelung", so die Ministeriumssprecher: Wer nach dem 30. Dezember 2008, dem Tag der Veröffentlichung der hessischen Mindestverordnung, eine Aufstockung zum 1. September 2009 vorgenommen hat, bekommt die Erstattung. Wer die Stellen z. B. bereits zum 1. April 2008 geschaffen hat, bekommt sie ab dem 1. September 2009, dem Tag des Inkrafttretens der Verordnung.

 


©2006 CDU Kreisverband Werra-Meissner